Gutachten der Antidiskriminierungsstelle

Mehr als 50 000 schwule Männer wurden in der Bundesrepublik nach § 175 StGB zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Paragraf wurde 1994 aufgehoben, aber rehabilitiert sind die damals verurteilten Männer bis heute nicht. Ein neues Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 11. Mai 2016 vorgestellt hat, zeigt erstmals: Der Gesetzgeber kann die Opfer von § 175 nicht nur rehabilitieren, er muss es sogar. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Burgi. Hier geht es zum Gutachten

13224986_1091247604249793_619690188_o