Der Paragraph 175 und seine Folgen

Für Generationen schwuler Männer hatte das Leben mit dem § 175 schwere Folgen. Razzien, Denunziation und ständige Angst gehörten für schwule Männer zum Alltag. Ein offen schwules Leben war nicht möglich. Denunziation reichte vielfach für den Verlust der bürgerlichen Existenz aus. Auch müssen schwule Männer, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des § 175 verurteilt wurden, weiterhin damit leben, dass sie als Straftäter gelten, denn die Urteile sind nicht aufgehoben, die Opfer bis heute nicht entschädigt.

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren setzt sich seit ihrer Gründung für die Opfer nach § 175 StGB ein. Auf dieser Webseite findest Du weitere Informationem zum § 175 StGB.

Verfolgt!

100.000 Männer wurden wegen homosexueller Handlungen in Deutschland seit 1945 mit Ermittlungsverfahren verfolgt. Ermittlungsverfahren reichten bereits für Ausgrenzung, Stigmatisierung, Entlassungen und Berufsverbote aus. Die Kriminalisierung homosexueller Handlungen führte nicht zuletzt zur öffentlichen Denunziation schwuler Männer.

Verurteilt!

50.000 Männer wurden wegen homosexueller Handlungen in Deutschland seit 1945 mit Geldstrafen und Haft bestraft. Die Urteile wurden nie aufgehoben! 50.000 Männer waren fortan Kriminelle und vorbestraft. Erwerbsbiografien wurden unterbrochen. Die soziale Rehabilitierung, der Einstieg in ein neues Leben und einen neuen Beruf wurden schwulen Männern erschwert und verhindert.

Vergessen!

Bis heute hat die Bundesregierung die Opfer nach § 175 StGB nicht rehabilitiert oder entschädigt. Schwule Männer, die nach § 175 StGB verurteilt wurden, sind noch immer rechtskräftig verurteilt. Sie müssen sich noch immer schuldig fühlen, schwul gelebt und geliebt zu haben.

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